Nr. 94/2009 - 07.12.2009 - StatA MV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern erhielten am Jahresende 2007 nach Mitteilung des Statistischen Amtes 282 031 Menschen Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme, 6,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit waren 16,8 Prozent der Bevölkerung oder jeder 6. Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns auf Existenz sichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen (2006: 17,8 Prozent). Im Vergleich dazu bekamen im Bundesdurchschnitt 9,8 Prozent der Bevölkerung finanzielle Unterstützung zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts.
Gemessen an ganz Deutschland, liegt in Mecklenburg-Vorpommern der Anteil der Leistungsempfänger der sozialen Grundsicherung mit 3,5 Prozent deutlich über dem entsprechenden Bevölkerungsanteil von 2,0 Prozent.
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
Der mit Abstand größte Teil der Personen, die Mindestsicherungsleistungen bezogen, sind Empfänger von Arbeitslosengeld II oder von Sozialgeld, zusammen dem sogenannten Hartz IV. Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ihre im Haushalt lebenden nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen (darunter auch Kinder) bekommen Sozialgeld. Ende 2007 bezogen hierzulande 202 341 Personen Arbeitslosengeld II (ALG II) und weitere 58 482 Personen Sozialgeld. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Alter unter 65 Jahren war fast jeder fünfte Bürger (19,7 Prozent) Mecklenburg-Vorpommerns Empfänger von Arbeitslosengeld II oder von Sozialgeld (2006: 20,8 Prozent). Damit war der Anteil der Hartz IV-Empfänger, bezogen auf die altersentsprechende Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern, nach Berlin (21,7 Prozent) und Sachsen-Anhalt (19,8 Prozent) im Bundesvergleich am dritthöchsten.
Kinder im Alter unter 15 Jahren waren besonders häufig betroffen; so erhielt nahezu jedes dritte Kind (31,8 Prozent) in Mecklenburg-Vorpommern Hartz IV. Höher war der Anteil der Kinder, die diese Sozialleistungen bezogen, nur noch in Berlin (37,1 Prozent) und Sachsen-Anhalt (32,1 Prozent).
Ein weiterer wesentlicher Baustein der Existenz sichernden Leistungen des Staates ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Rund 15 635 Menschen erhielten 2007 in Mecklenburg-Vorpommern diese Leistung, darunter 9 861 Personen wegen voller Erwerbsminderung. Weitere 5 774 Personen, die 65 Jahre und älter waren, bezogen entsprechende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter. Gegenüber dem Vorjahr war 2007 ein Anstieg der Leistungsempfänger wegen voller Erwerbsminderung um 6,7 Prozent und bei den über 65-jährigen Hilfebeziehern um 2,8 Prozent zu verzeichnen.
Im Ländervergleich zeigt sich bei den Leistungsempfängern im Rentenalter, wie auch schon 2006, ein deutliches Ost-West-Gefälle. 1,2 Prozent der Rentner in den neuen Bundesländern zusammen und 1,6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern erhalten diese Grundsicherungsleistungen. Im früheren Bundesgebiet sind demgegenüber 2,5 Prozent der Rentner Grundsicherungsbezieher. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt in der höheren Erwerbsbeteiligung, vor allem bei den Frauen, in der ehemaligen DDR.
Diese und weitere Ergebnisse enthält die Gemeinschaftsveröffentlichung "Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2007" der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, welche im Internet unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de, Stichwort: Mindestsicherung-weiterführender Link, zum kostenlosen Download zur Verfügung steht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Gabriele Kleinpeter, Telefon 0385 4801-4718.
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