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Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern



Landwirtschaftszählung 2010

Im 1. Halbjahr 2010 findet in Deutschland eine Landwirtschaftszählung (LZ) statt. Für die neuen Länder ist sie nach 1991 und 1999 die dritte statistische Großerhebung im Agrarbereich. Dabei handelt es sich um keinen nationalen Alleingang, sondern die Einbindung in den weltweiten Agrarzensus, der etwa alle zehn Jahre stattfindet. Der Inhalt in Deutschland wird maßgeblich durch den Datenbedarf der Europäischen Union bestimmt. Es wird ein einmaliges einzelbetriebliches Datenset erstellt, das aus keiner weiteren Agrarstatistik hervorgeht und in dieser Komplexität auch nicht in Verwaltungsdaten vorliegt. Das Ziel der Zählung ist eine umfassende und aktuelle Situationsaufnahme in der Landwirtschaft, um belastbare, unabhängige und vergleichbare Informationen für alle Mitgliedstaaten der EU zu erhalten.

Nutzen

Die LZ liefert eine Vielzahl konkreter statistischer Ergebnisse, die über traditionelle Daten der Agrarstatistik, z. B. Angaben zur pflanzlichen Produktion und zu den Viehbeständen, weit hinausgehen. So enthält das Merkmalsprogramm Fragestellungen zur Rolle der Landwirtschaft im ländlichen Raum und zu ihrem Beitrag zur Erhaltung von Landschaft und Umwelt. Dabei wird der Multifunktionalität der Landwirtschaft Rechnung getragen. Hintergrund dafür sind die Verhandlungen zum EU-Finanzrahmen nach 2014, die künftige Rechtfertigung gegenüber dem Europäischen Parlament und der Öffentlichkeit für einzelne Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gegenüber anderen Programmen, z. B. für Beschäftigung, Bildung, Strukturentwicklung und auch die zukünftige Verteilung des Agrarhaushalts auf die Mitgliedstaaten bei der Diskussion nationaler Obergrenzen.     

Mit dem Ausfüllen des Fragebogens erbringen alle Landwirte informationelle Vorleistungen, um

  • den Handlungsbedarf für die Agrarpolitik, aber auch für die Interessenverbände erkennbar zu machen,
  • agrarpolitische Forderungen mit Hilfe von Argumenten leichter durchzusetzen,
  • den Inhalt der Förderperiode der GAP der EU von 2013 bis 2020 durch die Europäische Kommission und den Rat zu beeinflussen,
  • bereits existierende Agrarförderprogramme zu evaluieren.      

Ablauf und Inhalt

Die Erhebungsunterlagen verschickt das Statistische Amt auf dem Postweg ab Mitte Februar 2010 direkt an die Leiter bzw. Inhaber der Betriebe. 

  • Angaben zur Bodennutzung und zur Viehhaltung, zu den Arbeitskräften, den Eigentums- und Pachtverhältnissen, zum ökologischen Landbau und zu weiteren Merkmalen werden bei allen landwirtschaftlichen und Gartenbaubetrieben erfragt.
  • Die Erhebung landwirtschaftlicher Produktionsmethoden zur Weide- und Stallhaltung, der Bodenbearbeitung, der Fruchtfolge und zum Erosionsschutz, die im Rahmen der LZ 2010 in dieser Form erstmalig durchgeführt wird, erfolgt als Stichprobe auf der Grundlage eines mathematisch-statistischen Auswahlverfahrens bei ungefähr der Hälfte der Landwirtschafts- und Gartenbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Die Betriebe der Forstwirtschaft haben nur wenige Fragen zu beantworten.
  • Die LZ beinhaltet auch eine Nacherhebung zur Bewässerung im 2. Halbjahr 2010 bei allen landwirtschaftlichen Betrieben, die im Jahr 2009 bewässert haben.
  • Die ausgefüllten Erhebungsbogen sind bis zum 19. März 2010 zurückzusenden. Der Gesetzgeber hat die Landwirtschaftszählung in allen Erhebungsteilen mit einer Auskunftspflicht belegt.
  • Die Ausfülldauer wird stark variieren, vor allem in Abhängigkeit von den Produktionsrichtungen, der Arbeitskräfteanzahl und der betrieblichen Buchhaltung.

Entlastungen für den Landwirt

Die bis in der Landwirtschaft und im Gartenbau üblichen Erfassungsgrenzen der Agrarstatistik werden ab der LZ 2010 angehoben, z. B. bei der landwirtschaftlich genutzten Fläche von 2 auf 5 Hektar, was vor allem Betrieben im Nebenerwerb und im Hobbybereich zugute kommt. Ein kleinerer Betrieb mit weniger als 5 Hektar ist dennoch auskunftspflichtig, wenn er, speziell im Gartenbau, über folgende Mindesterzeugungseinheiten verfügt:

  • 1,0 Hektar Dauerkulturfläche im Freiland,
  • jeweils 0,5 Hektar Rebfläche, Baumschulfläche oder Obstfläche (einschließlich Nüsse   und Strauchbeerenobst),
  • 0,5 Hektar Gemüse- oder Erdbeerfläche im Freiland,
  • 0,5 Hektar Blumen- oder Zierpflanzenfläche im Freiland,
  • 0,1 Hektar Fläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen (betrifft alle Kulturen in Gewächshäusern oder Folienzelten),
  • 0,1 Hektar Produktionsfläche für Speisepilze.

Auch für Viehbestände gelten neue angehobene Erfassungsgrenzen, wenn 5 Hektar Betriebsgröße unterschritten werden:

  • 10 Rinder,
  • 50 Schweine oder 10 Zuchtsauen,
  • 20 Schafe,
  • 20 Ziegen,
  • 1 000 Stück Geflügel.   

An Verwaltungsdaten werden die Angaben zur Bodennutzung (Anbau auf dem Ackerland) aus der Agrarförderung übernommen, wie das in den vergangenen Jahren auch schon bei anderen Erhebungen erfolgte. Erstmals bietet das Statistische Amt die gesamte LZ als Online-Erhebung an.

Der Fragebogen der LZ wurde in Form einer Testerhebung gemeinsam mit Landwirten gestaltet. Dadurch konnten eine gezielte Filterführung im Fragebogen realisiert und die Erläuterungen erheblich reduziert werden.

Vertraulichkeit der Angaben

Alle Angaben der Auskunftspflichtigen unterliegen der gesetzlich festgeschriebenen statistischen Geheimhaltung. Es erfolgt eine strikte Trennung von Statistik und Verwaltungsvollzug. So werden zwar die Angaben aus der Agrarförderung im Statistischen Amt genutzt; eine Rückinformation an die Landwirtschaftsverwaltung (Ministerium, Ämter für Landwirtschaft) erfolgt nicht. Behörden und Ämter außerhalb des statistischen Systems erhalten keinerlei betriebsbezogene Einzeldaten.
 
Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse

Umfang und Inhalt der LZ 2010 sind auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Statistischen Amt eine neue Herausforderung. Diese anspruchsvollen Aufgaben müssen in kurzer Zeit bewältigt werden, um Wirtschaft und Politik, Interessenverbänden und allen Nutzern der amtlichen Agrarstatistik aktuelle und belastbare Zahlen zur Verfügung zu stellen. Erste vorläufige Ergebnisse, u. a. zur Bodennutzung als einer Grundlage der Erntestatistik, werden bereits im Sommer 2010 vorliegen, weitere Ergebnisse Ende des Jahres. Diese veröffentlicht das Statistische Amt in Form von Statistischen Berichten, welche im Internet für den kostenlosen Download bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt werden.
Schon im Vorfeld der LZ, also noch vor dem Versand der Erhebungsunterlagen, können sich Interessenten umfassend informieren: 

Muster des Erhebungsbogens
Statistisches Bundesamt

Kontakt

Dezernatsleiter
Dr. Dieter Gabka

Telefon: 0385 4801-4726
Fax: 0385 4801-4231
E-Mail: lz2010mv@statistik-mv.de

Reiner Hrubesch

Telefon: 0385 4801-4685
Fax: 0385 4801-4231
E-Mail: lz2010mv@statistik-mv.de

Siglinde Stompe

Telefon: 0385 4801-4227
Fax: 0384 4801-4231
E-Mail: lz2010mv@statistik-mv.de

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