Die Aufgabe der heutigen amtlichen Statistik in Deutschland besteht darin, die für die Willensbildung in einer demokratischen Gesellschaft notwendigen statistischen Informationen über Zustand und Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft, öffentlichem Sektor und Umwelt laufend bereitzustellen. Diese Informationen sollen in die Entscheidungsgrundlagen der Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft einfließen, der Wissenschaft den „Rohstoff“ für die empirische Forschung liefern und den Bürger über die wirtschaftliche und soziale Lage im Lande informieren. 1)
Als Teil der öffentlichen Verwaltung ist die amtliche Statistik an die gesetzlichen Regeln für das
Verwaltungshandeln gebunden. Da statistische Befragungen in die Privatsphäre des Einzelnen eingreifen (Artikel 2 des
Grundgesetzes garantiert die persönlichen Freiheitsrechte), sind sie nur auf der Grundlage von entsprechenden Gesetzen
möglich (Prinzip des Gesetzesvorbehalts). Die Entscheidung, welche statistischen Erhebungen durchgeführt werden, liegt
somit beim Gesetzgeber (Prinzip der Legalisierung) .Als „Grundgesetz“ der amtlichen Statistik ist das „Gesetz über die
Statistik für Bundeszwecke“ (kurz: Bundesstatistikgesetz) anzusehen, das deren Auftrag und Arbeitsweise bei der
Durchführung von Bundesstatistiken regelt. Es findet in den Landesstatistikgesetzen der Bundesländer, so in dem
Mecklenburg-Vorpommerns vom 28. Februar 1994, eine Ergänzung. Diese benennen die Aufgaben der Landesämter und regeln
vor allem die Durchführung von Landes- und Kommunalstatistiken.
Spezielle Statistikgesetze des Bundes regeln die Durchführung von Statistiken in den einzelnen Bereichen, z. B. das
Agrarstatistikgesetz oder das Gesetz über Statistiken im Produzierenden Gewerbe.
Entsprechend dem föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland gibt es neben der horizontalen Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Rechtssprechung auch eine ausgeprägte vertikale Gewaltenteilung zwischen dem Bundesstaat und den Bundesländern. Danach haben die Länder Verwaltungshoheit und führen Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus. Artikel 73 des Grundgesetzes gibt dem Bund zwar das Recht, Statistiken für Bundeszwecke anzuordnen, bei ihrer Durchführung verfügt der Bund aber über keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den Bundesländern. Dementsprechend sind Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse der amtlichen Statistik regional dezentralisiert. Als Zentralbehörde hat das Statistische Bundesamt vor allem die Aufgabe, Bundesstatistiken methodisch und technisch vorzubereiten, damit bundesweit einheitliche Ergebnisse gewonnen werden können, sowie die Bundesergebnisse zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Den statistischen Ämtern der Länder obliegt dagegen die Aufgabe der Datenerhebung und Datenaufbereitung sowie der Ermittlung und Auswertung der Landesergebnisse; sie sind keine dem Statistischen Bundesamt nachgeordneten Behörden, sondern organisatorisch und finanziell vom Bund völlig unabhängig.

Die weitgehende fachliche Zentralisierung der staatlichen Statistiken in den speziell hierfür geschaffenen Statistikämtern ermöglicht eine Zusammenführung der einzelnen Statistiken zu einem statistischen Gesamtsystem, das dem Nutzer ein Gesamtbild der Gesellschaft vermittelt und einen unkomplizierten und schnellen Zugang zu den Ergebnissen ermöglicht.
Die Rolle der amtlichen Statistik in einem demokratischen Staat zeigt sich in den neuen Bundesländern vor allem im Vergleich mit der ehemaligen DDR. Entsprechend den Zielen und Grundprinzipien des sozialistischen Gesellschaftsmodells (wirtschaftliches Wachstum auf der Grundlage des staatlichen Eigentums an den Produktionsmitteln und zentraler staatlicher Planung und Leitung unter Hegemonie einer staatstragenden Partei) war die amtliche Statistik der DDR als integraler Bestandteil des zentralistischen Staatsapparates vor allem ein Instrument der staatlichen Plankontrolle, die systemgemäß in erster Linie die Träger der Planaufgaben, die Betriebe, im Blick hatte. Unter den Bedingungen einer geschlossenen Gesellschaft, des Ost- West-Systemwettbewerbs, der Abschottung und des Kalten Krieges war die Informationsarbeit der amtlichen Statistik der DDR stark nach innen gerichtet (politische Führung, Staat), sodass der Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der Systemlogik mehr die selektive Information über die „Erfolge beim sozialistischen Aufbau“ vorbehalten blieb.
Eine ganz andere Rolle hingegen spielt die amtliche Statistik in einer offenen, demokratischen, auf Privateigentum
und Wettbewerb beruhenden Gesellschaft.
Neben der Bereitstellung von Informationen für die unmittelbare Tätigkeit des Staates (Planung, Durchführung und
Kontrolle seiner Maßnahmen) ist es vornehmliche Aufgabe der amtlichen Statistik, alle gesellschaftlich relevanten
Gruppen mit Informationen zu versorgen: die Politik (politische Parteien, Gewerkschaften, Berufs- und
Interessenverbände), die Wirtschaft (Unternehmen und ihre Verbände), die Wissenschaft und nicht zuletzt die breite
Öffentlichkeit. Statistische Ergebnisse, z. B. über den Arbeitsmarkt, die konjunkturelle Lage, das Wirtschaftswachstum,
die Staatsverschuldung, die Steuerbelastung, den Bevölkerungsrückgang, sind in einem demokratischen Staat eine wichtige
Voraussetzung dafür, dass politische Entscheidungen auf der Grundlage klarer Fakten öffentlich diskutiert werden und
Politik an ihren Zielsetzungen gemessen werden kann. Die amtliche Statistik ist somit, ähnlich wie die Presse, ein
wichtiges Element des Meinungsbildungsprozesses in der Demokratie und somit ein Instrument der Kontrolle der
Regierenden durch den Bürger.
Im so genannten Volkszählungsurteil von 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Bedeutung der amtlichen
Statistik als „unentbehrliche Handlungsgrundlage für eine am Sozialstaatsprinzip orientierte staatliche Politik“.
Aus diesem Rollenverständnis der amtlichen Statistik ergeben sich folgende Grundsätze für die Arbeit der statistischen Ämter:
Entsprechend dieser Rolle als Informationslieferant sind Aufbau und Weiterentwicklung der amtlichen Statistik so
angelegt, dass sie mit Statistiken aus allen gesellschaftlichen Bereichen ein geschlossenes Gesamtsystem zur
Beobachtung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung bildet und somit ein statistisches Gesamtbild der
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Situation, ihrer Strukturen, Entwicklungen und Zusammenhänge
ermöglicht. Insofern ist es eine Hauptaufgabe der amtlichen Statistik, Basisinformationen für Staat und Gesellschaft
bereitzustellen. Somit kann die amtliche Statistik auch als informationelle Infrastruktureinrichtung der Gesellschaft
betrachtet werden.
Das Statistikprogramm umfasst zurzeit zirka 250 Einzelstatistiken des Bundes und (vereinheitlichte) der Länder und wird
entsprechend dem technisch-wirtschaftlichen Fortschritt ständig weiterentwickelt.
Am deutlichsten wird der Systemcharakter dieses Programms an den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, in die Daten
aus Statistiken aller Bereiche einfließen und die ein ökonomisches Abbild der Volkswirtschaft sowohl im Ganzen als auch
in den Regionen ermöglicht. Stichworte wie Umweltökonomische Gesamtrechnungen, Dienstleistungsstatistik,
Biotechnologie-Statistiken verweisen auf inhaltliche Entwicklungsrichtungen.
Damit das Datenangebot der amtlichen Statistik in einer sich dynamisch entwickelnden Wirtschaft und Gesellschaft immer
auf der Höhe der Zeit bleibt, erfolgt die Weiterentwicklung des statistischen Programms gemeinsam mit den Nutzern und
Auskunftsgebenden. Alle vier Jahre untersucht der Statistische Beirat, das gesamtstaatliche Gremium der wichtigsten
Nutzer und Befragten der amtlichen Statistik, wo es neuen dringlichen Informationsbedarf gibt und welche Statistiken
entbehrlich geworden sind. Das entsprechende Gremium auf Landesebene ist der Statistische Landesausschuss in Bezug auf
Landes- und Kommunalstatistiken.
Neue Anforderungen an die amtliche Statistik ergeben sich auch aus dem immer stärkeren wirtschaftlichen
Zusammenwachsen Europas. So machte die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes die gemeinschaftsweite Harmonisierung
nationaler Statistiken, die bis dahin kaum vergleichbar waren, die Einführung einer europäisch einheitlichen
Wirtschaftzweig-Klassifikation sowie den Aufbau umfassender Unternehmensregister für alle Mitgliedstaaten der
Europäischen Union notwendig. Zahlreiche Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union haben in den letzten
Jahren dazu geführt, dass das Programm der Bundesstatistik zu einem erheblichen Teil durch europäische Vorgaben
festgelegt ist.
Die Bemühungen, diesen Vorgaben sowie den Erfordernissen der inhaltlichen Weiterentwicklung des Statistikprogramms
immer in vollem Umfang gerecht zu werden, werden allerdings durch die Begrenzungen erschwert, die sich aus der
Kassenlage der öffentlichen Haushalte ergeben.
Die sich an die Weiterentwicklung der amtlichen Statistik ergebenen Anforderungen sind jedoch nicht nur inhaltlicher
Art. Die enormen Fortschritte auf dem Gebiet der Informationstechnik, deren Anwendungsbedeutung sich ja in dem Begriff
von der „Informationsgesellschaft“ spiegelt, ermöglichen grundlegende technisch-organisatorische Verbesserungen in der
Arbeitsweise der Statistik. Schwerpunkte sind dabei die weitere Rationalisierung der Arbeitsabläufe durch den Einsatz
moderner Informationstechnologien und die Verbesserung des Informationsangebots auf dieser Grundlage, z. B. über das
Internet.
Der schnelle technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel in einer sich Globalisierenden Welt stellt große
Herausforderungen auch an die amtliche Statistik. Damit sie diese Herausforderungen bewältigen und auch in Zukunft ihre
Funktion als der Dienstleister erfüllen kann, der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft mit objektiven,
neutralen und wissenschaftlich unabhängigen Informationen versorgt, braucht sie auch Zuspruch und Unterstützung aus
diesen Bereichen.
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1) Amtliche Statistik - Ein konstitutives Element des demokratischen Staates, Statistisches Landesamt
Mecklenburg-Vorpommern (Lizenzierter Nachdruck des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden 1998)