Statistik nach heutigem Verständnis ist eine wissenschaftliche Disziplin mit Anwendungsbedeutung sowohl in den
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften als auch in den Naturwissenschaften. Gegenstand der Statistik sind die Methoden
zur Beschreibung und Analyse von Massenerscheinungen mit Hilfe von Zahlen. Auch die Ergebnisse der Anwendung
statistischer Methoden (Tabellen, Grafiken) werden Statistik genannt.
Der Begriff Statistik oder statistica scientia (statistische Wissenschaft) geht auf das vom lateinischen status oder
italienischen stato, Staat, abgeleitete Wort statista, d. h. Staatsmann, Politiker, zurück. Das Wort Statistik
bedeutete deshalb ursprünglich Staatenkunde, begründet durch die deutsche Universitätsstatistik des 17. und 18.
Jahrhunderts (H. Conring, 1606 bis 1681). Die Universitätsstatistik entwickelte sich allmählich zur Beschreibung der
Staatseinrichtungen bzw. -bereiche (Bevölkerung, Landwirtschaft, Gewerbe, Armee usw.). Die Universitätsstatistik war
deskriptiv orientiert, sie blieb daher auf dem Niveau Stoff sammelnder Beschreibung stehen und beschränkte sich auf die
formelle Anordnung und übersichtliche Darstellung von oft verbal dargestellten Erkenntnissen zu einer systematischen
Beschreibung eines Landes, einem Staatengemälde. 1)
Wenn auch das Wort „Statistik“ 1672 zum ersten Mal gedruckt wurde, so lassen sich doch die Anfänge der Statistik im
Sinne einer zahlenmäßigen Erfassung bestimmter Vorgänge zur Information der staatlichen Verwaltung bis weit in die
Geschichte zurückverfolgen.
Aus dem dritten Jahrtausend v. Chr. sind statistische Erhebungen aus Ägypten (z. B. für den Pyramidenbau) und China
(von Konfuzius überliefert: Landvermessung und Seelenzählung unter Kaiser Yu) bekannt. Im Alten Testament wird
berichtet, König David (um 1000 v. Chr.) habe sein Volk zählen lassen. In Athen wurden neben den von Demetrius
eingeführten Volkszählungen auch laufende Aufzeichnungen über Getreideeinfuhr, Verzeichnisse über zollpflichtige Waren
u. a. geführt. In Rom führte König Servius Tullius (578 bis 534 v. Chr.) bevölkerungsstatistische Erhebungen ein.
Tacitus berichtet von einem statistischen Quellenwerk für das Römische Imperium (Brevarium Augusti), das eine von
Kaiser Augustus (63 v. Chr. bis 14 n. Chr.) eigenhändig zusammengestellte und niedergeschriebene Tabellenfolge
enthalten habe. 2) Während des Mittelalters blieben die Leistungen der informatorischen
Statistik auf Gelegenheitserhebungen beschränkt („Domesday Book“ Wilhelms des Eroberers, um 1028 bis 1087).
Erst mit dem aufkommenden Absolutismus und der Einführung merkantilistischer Wirtschaftsordnungen entwickelte sich
die Statistik zu einem Hilfsmittel zentralistischer Staatspolitik. So wurden in Brandenburg-Preußen erste statistische
Erhebungen unterschiedlichen Umfangs in der Zeit des Großen Kurfürsten (1620 bis 1688) durchgeführt. Die Ergebnisse
blieben aber meist in der Verwaltung und waren Interessierten kaum zugänglich, stellten also geheimes Herrschaftswissen
dar, das es vor den Untertanen und konkurrierenden Staaten zu schützen galt.
Die Verbreitung der Ideen der Aufklärung und die Entwicklung einer bürgerlich-publizistischen Öffentlichkeit im Laufe
des 18. Jahrhunderts lockerten diese Geheimhaltungspolitik. Es begann eine Zeit, in der die Statistik als akademische
Disziplin für angehende Beamte und auch als literarische Gattung in Mode kam. Die Diskussion über und anhand von
Statistik fand zunehmend Anhänger sowie ein interessiertes Publikum, es entwickelte sich die oben beschriebene
Universitätsstatistik.
Der tatsächliche Beginn unserer heutigen Statistik war jedoch die vor allem in England, aber auch in Holland
betriebene Politische Arithmetik. Diese setzte 1661 mit J. Graunt ein und erreichte mit R. Maltus um 1800 ihren
Höhepunkt. Diese Vertreter der Politischen Arithmetik beschäftigten sich neben der Finanzmathematik vor allem mit
Tauf-, Heirats- und Sterberegistern und dem daraus zusammen-gestellten statistischen Material, das sie auf darin
enthaltene Regelmäßigkeiten untersuchten. Als bedeutendste Vertreter dieser neu entstandenen Schule sind die Astronomen
E. Halley, der 1694 die erste Sterbetafel aufstellte, und der Feldprediger J. P. Süßmilch zu nennen. In dem 1741 von
Süßmilch erschienenen Buch „Betrachtungen über die göttliche Ordnung in der Veränderung des menschlichen Geschlechts,
aus der Geburt, dem Tod und der Fortpflanzung derselben erwiesen“ bemerkt dieser erstmalig den Tatbestand des
statistischen Ausgleichs und des Gesetzes der großen Zahlen. Er erkannte diesen Tatbestand allerdings nicht als Gesetz,
sondern deutete diese Erkenntnis als einen „Beweis“ für die von Gott optimal eingerichtete Welt.
Diese Entwicklung setzte sich fort in der Suche nach neuen Methoden, um Bevölkerung, Sterblichkeit, Fruchtbarkeit u. a.
abschätzen und damit Unterlagen für die Bestimmung von Versicherungsprämien oder für naturwissenschaftliche und
ökonomische Theorien gewinnen zu können. Es fehlte aber nach wie vor eine Nutzung dieser Erkenntnisse in der
staatlichen Verwaltung.
Die erste Organisation der amtlichen Statistik wurde 1756 in Schweden gegründet, wo eine Tabellenkommission jährlich
Nachweisungen über die Bewegung der Bevölkerung lieferte. Nach der Französischen Revolution schuf das aufstrebende
Bürgertum 1800 in Paris das erste staatliche „Bureau de Statistique“, dessen Direktor der bekannte Mathematiker J. B.
J. Fourier wurde. Im Jahr 1801 erfolgten gleichzeitig in Frankreich und England durch den Staat organisierte
Volkszählungen. Allerdings konnte von einer weitergehenden Verarbeitung des Materials mit entsprechenden Aussagen noch
keine Rede sein. Erst der Belgier H. Quetelet lieferte in seinem 1835 erschienen Buch „Sur l'homme et le développement
de ses facultés ou Essai de phy-sique sociale“ ein erstes Beispiel für eine sinnvolle und zielgerichtete Verarbeitung
statistischen Materials. Diese wurde im Weiteren Programm: „Die Statistik heutigen Sinnes (...) entlehnt ihren Stoff
nicht anderen Disziplinen, sondern schafft denselben aufgrund möglichst exakter Beobachtung der sozialen Erscheinungen
selbst; ebenso wenig begnügt sie sich ferner mit dessen Ordnung und übersichtlicher Darstellung, sondern schreitet im
Wege der Folgerung (...) vorwärts zur Erforschung des Realzusammenhangs der beobachteten Erscheinungen“ (John, 1884).
Revolutionär an dem neuen Ansatz war, dass man aus den gesammelten Daten mittels geschickt gewählter rechnerischer
Methoden Einsichten in Zusammenhänge erhalten wollte, die über eine bloße Faktenbeschreibung hinausgehen.
Mit dem 19. Jahrhundert begann die fortschreitende Ausdehnung, methodische Verbesserung und vor allem die
Institutionalisierung der statistischen Aktivitäten zu einer amtlichen Statistik auch in Deutschland. Die territoriale
Neuordnung Deutschlands (ab 1803, Deutscher Bund 1815) und die zunehmende Industrialisierung zwangen die deutschen
Länder zu Beginn des 19. Jahrhunderts in verstärktem Maße zu statistischen Feststellungen der „Topographie“, der
„Seelenzahl“, der „Agrikultur“, des „Gewerbefleißes“ und der „Staatfinanzen“. Für die Durchführung dieser Aufgaben
wurden, beginnend mit Preußen (1805), Bayern (1808), Württemberg (1820), Hannover (1848) und Sachsen (1849), besondere
statistische Büros oder „Statistische Zentralstellen“, die späteren statistischen Landesämter, gegründet.
Länderübergreifende statistische Aktivitäten entwickelte ab 1834 der Deutsche Zollverein, insbesondere auf den Gebieten
des Außenhandels sowie bei den im dreijährigen Abstand durchgeführten Volkszählungen. Diese waren notwendig, da die
Einnahmen des Zollvereins gemäß der Einwohnerzahl verteilt wurden. Zu den Teilstaaten, in denen im Zuge dieser
Entwicklung weitere statistische Büros gegründet wurden, gehörte auch das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, das mit
dem Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz ab 1815 dem Deutschen Bund angehörte. Vorpommern, das nach dem Dreißigjährigen
Krieg (Westfälischer Frieden, 1648) unter schwedische Herrschaft gekommen war und zu dessen Wiedervereinigung mit
Hinterpommern es erst 1815 (Wiener Kongress) kam, war Teil der preußischen Provinz Pommern.
Im Jahr 1851 genehmigte der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin die Errichtung eines statistischen Büros mit Sitz in
Schwerin „zwecks Erforschung der statistischen Verhältnisse des Landes“. 3) Die Verhältnisse in Mecklenburg waren nach der Befreiung von der
napoleonischen Fremdherrschaft (1813 bis 1815) durch konservatives Denken und erste kritische Ansätze des Bürgertums in
Stadt und Land gekennzeichnet. Erst 1820 wurde die Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg-Schwerin und
Mecklenburg-Strelitz verkündet. Die industrielle Revolution hatte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch keine
spürbaren Auswirkungen auf Mecklenburg und Vorpommern. Die während der Revolution von 1848/49 zunächst erfolgte
Aufhebung des ständischen Systems (Landesherr, Ritterschaft und Städte) und die Etablierung einer bürgerlichen
Repräsentativverfassung mit demokratischem Wahlrecht, mit Presse- und Versammlungsfreiheit wurde auf Betreiben der
ständisch-ritterschaftlichen Reaktion wieder zunichte gemacht und mit dem Freienwalder Schiedsspruch der alte
Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (von 1755) wiederhergestellt, der bis 1918 Landesverfassung blieb.
So haben sich in Mecklenburg die „Verhältnisse des mittelalterlichen Feudalwesens ziemlich rein erhalten“ stellte
Meyers Großes Konversations-Lexikon von 1909 fest. Die schon seit dem Dreißigjährigen Krieg insbesondere von den
Rittergutsbesitzern systematisch betriebene Verdrängung der Bauern von ihrem Grund und Boden (Bauernlegen, Hauptphase
1780 bis 1880) führte in weiten Teilen des Landes zu deren Liquidierung als sozialer Schicht und zu einer
außerordentlich starken Besitzkonzentration: Während über drei Viertel der 105 000 Landwirtschaftsbetriebe in
Mecklenburg 1907 weniger als 2 Hektar bewirtschafteten, verfügten gerade mal 1,1 Prozent der Betriebe über 56 Prozent
der gesamten Landwirtschaftsfläche. Rund 30 Prozent der Flächen wurden von Betrieben zwischen 200 bis 500 Hektar und 26
Prozent von Betrieben mit mehr als 500 Hektar bewirtschaftet. Ähnlich war es in Vorpommern. Die Folge dieser
Entwicklung, verbunden mit hohen Geburtenraten, war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine massenhafte
Abwanderung der Bevölkerung. Über 113 000 Einwohner des Großherzogtums wanderten von 1853 bis 1899 aufgrund der
Perspektivlosigkeit in Mecklenburg aus nach Übersee, vor allem Amerika. Das waren 18,6 Prozent der Einwohnerzahl des
Jahres 1900. Ähnlichen Umfang hatte im Zuge der Industrialisierung die Abwanderung in deutsche Industriegebiete und
Großstädte, vor allem nach Hamburg. Um 1900 lebte etwa jeder dritte gebbürtige Mecklenburger nicht mehr in seiner
Heimat. 4)
Nur langsam entwickelten sich mit dem Bau einzelner Fabriken Ansätze für eine Industrie im Lande, die vor allem mit
der Landwirtschaft (Ernährungsgewerbe) verbunden war. Hauptwirtschafts- und Erwerbszweig war und blieb aber die
Landwirtschaft. Einschließlich Forstwirtschaft ernährte sie 1895 48,7 Prozent der Bevölkerung, während von Industrie
und Handwerk nur 25,7 Prozent und von Handel und Verkehr 9,6 Prozent lebten. Entsprechend diesen Verhältnissen hatte
das statistische Büro „vorzugsweise die nachfolgenden Gegenstände in den Bereich seiner Tätigkeit zu ziehen: die
Topographie und die klimatischen Verhältnisse Mecklenburgs, die Bevölkerung, den Besitzstand, die Erwerbsverhältnisse
(Ackerbau, Viehzucht, Handel und Gewerbe), das Kirchen- und Schulwesen, die Rechtspflege, die Sicherheitspolizei, die
Heimat- und Armenversorgung, die Sanitätsanstalten und das öffentliche Einkommen nach allen seinen Zweigen“ 3) Hinsichtlich der Erhebungsgrundlagen wird festgestellt: „Das Material
zu seinen Arbeiten wird das statistische Bureau teils von den Behörden erhalten, teils durch Privatpersonen oder
Vereine von Privatpersonen zu gewinnen suchen, und zwar entweder durch direkte Kommunikation oder durch Vermittlung des
Ministeriums des Innern.“ 3)
Ferner erging der Auftrag, dass „Die durch die Arbeiten des statistischen Bureaus gewonnenen Resultate (...) in
angemessener Vollständigkeit durch den Druck bekannt gemacht werden“.
Erster Direktor des statistischen Büros war der in Schwerin geborene Geheime Kanzleirat Peter Friedrich Rudolph
Faull (1793 bis 1863), der nach dem Studium der Rechte in Göttingen 1819 in den großherzoglichen Dienst trat. Faull war
ein vielseitiger Verwaltungsfachmann. Neben zahlreichen öffentlichen Ämtern machte er sich vor allem um das
Mecklenburgische Hypothekenwesen verdient und wurde 1844 Direktor der Schweriner Sparkasse. Die Herausgabe des
Staatskalenders hatte er schon 1822 übernommen und diesen inhaltlich wesentlich verbessert, insbesondere durch
Einfügung statistischer Übersichten und Notizen, sodass der Staatskalender bis zur Errichtung des statistischen Büros
als alleinige Quelle einer amtlichen mecklenburgischen Statistik anzusehen war.„Als daher im Jahre 1851 das
statistische Bureau zu Schwerin errichtet wurde, erschien es als selbstverständlich, dass Faul, als vieljähriger
Förderer, ja eigentlich als Gründer einer Mecklenburgischen Statistik, dem überdies die gesamte Bekanntschaft mit den
Verhältnissen des Landes beiwohnte, zum Dirigenten dieser Behörde ernannt wurde“. 5) Organisation und Arbeitsweise des statistischen Büros entsprachen
jedoch kaum dem, was man heute mit diesem Begriff verbindet.
„Dasselbe ist eine Behörde mit kollegialischer Verfassung, deren acht Mitglieder zum größeren Teile den
verschiedenen Branchen der Staatsverwaltung, zum Teil aber auch dem Privatstande angehören. Dem Wesen nach ist also das
Bureau eine sog. statistische Zentralstelle. Alle Arbeiten desselben unterliegen einer kollegialischen Vorberatung und
nach ihrer Ausführung einer kollegialischen Prüfung, die Ausführung derselben aber geschieht durch die einzelnen
Mitglieder oder unter deren Leitung durch besondere Hilfsarbeiter. Keines der Mitglieder ist übrigens in der Lage, den
statistischen Arbeiten mehr als einen verhältnismäßig kleinen Teil seiner Zeit widmen zu können“. 5)
Als Delegierter des statistischen Büros besuchte Faull auch die internationalen statistischen Kongresse in Wien und
Berlin und wirkte dort besonders durch Anknüpfung persönlicher Verbindungen erfolgreich für die Mecklenburgische
Statistik. Zweiter Direktor wurde 1864 der Geheime Kanzleirat Friedrich Paschen, der dem statistischen Büro schon seit
seiner Gründung als Mitglied angehörte. Paschen, 1804 in Schwerin geboren, hatte in Göttingen und Berlin Jura und
Cameralia (Ökonomie) und außerdem bei Gauss Mathematik und Astronomie studiert und machte sich vor allem um die
Landesvermessung Mecklenburgs verdient. Er veröffentlichte mehrere wissenschaftliche Arbeiten darüber (u. a.
„Bestimmung des Flächeninhalts des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin“) und führte „als das mit der Leitung der
Gehodetischen Operationen betraute Mitglied der Großherzoglichen Landesvermessungskommission ... die Mecklenburgische
Landesvermessung auf den streng wissenschaftlichen Grundlagen aus, welche von Gauss und Bessel zuerst aufgestellt
worden sind ...“. Mit seinen wissenschaftlichen Arbeiten, „welche seinem Namen weit über die Grenzen von Deutschland
hinaus hohes Ansehen einbrachten“ rückte er „Mecklenburg in die Reihe der in der Geodäsie und Astronomie
bestvertretenen Länder Deutschlands“ 6). Darüber hinaus gab er wichtige Anstöße zur Weiterentwicklung der
Statistik, indem er auf dem VII. Internationalen statistischen Kongress in Haag einen Antrag zur Anwendung der
Wahrscheinlichkeitsrechnung in der Statistik stellte.
Im Jahr 1885 wurde neben dem Großherzoglichen statistischen Büro als zweite Fachbehörde im Bereich des Ministeriums
des Innern die Großherzogliche Statistische Kommission gegründet, die aus dem bisherigen Dirigenten und den Mitgliedern
des statistischen Büros bestand. Dieses sollte bei unveränderter Aufgabenstellung (einschließlich Redaktion des
Staatskalenders) künftig von einem landesherrlich angestellten Direktor geleitet werden, der auch Mitglied der
Kommission war. Aufgabe der statistischen Kommission sollte es sein, „sowohl vermöge eigener Initiative als auch auf
Erfordern der eigenen Ministerien über die statistischen Einrichtungen, Erhebungen, Aufstellungen usw. nach Inhalt, Art
und Form zu beraten und gutachtlich zu beschließen“, 7) also das Landesstatistikprogramm weiterzuentwickeln.
1897 wurde das statistische Büro in „Großherzogliches statistisches Amt“ umbenannt und die statistische Kommission 1915
aufgelöst. In der Weimarer Republik wurde es zum „Mecklenburg-Schwerinschen Statistischen Amt“.
Mit der 1933 erfolgten Vereinigung der nach dem Ersten Weltkrieg entstandenen beiden Freistaaten
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, der Aufhebung der Länderhoheit und der Ernennung eines
Reichsstatthalters der NSDAP für Mecklenburg entstand das Mecklenburgische Statistische Landesamt. Das von diesem
herausgegebene letzte Staatshandbuch für Mecklenburg (1939) weist als Mitarbeiter des Landesamtes einen Leiter, einen
Verwaltungsinspektor, einen Obersekretär, einen Verwaltungssekretär und einen Verwaltungsassistenten aus. Hinzu kamen
noch 25 nicht im Staatshandbuch erfasste Angestellte, die in drei Abteilungen (Agrarstatistik, Finanzstatistik und
Bevölkerungsstatistik) tätig waren.
Vorpommern, das, wie schon erwähnt, nach dem Dreißigjährigen Krieg von 1648 bis 1815 unter schwedischer Herrschaft
stand und danach im Ergebnis des Wiener Kongresses mit Hinterpommern vereinigt Teil der preußischen Provinz Pommern
wurde, verfügte über keine eigenständige amtliche statistische Institution. Hervorzuheben sind aber die frühen
statistischen Aktivitäten in dieser Region. So erfolgte durch eine auf Befehl des schwedischen Königs Carl XI. eigens
gebildete Matrikelkommission von 1692 bis 1698 eine äußerst exakte Vermessung des gesamten Gebietes von
Schwedisch-Vorpommern, die in den Jahren 1703 bis 1705 durch Revisionsmessungen präzisiert wurde. Das groß angelegte
Werk der Vermessungskommission enthielt auch eine Fülle statistischer Angaben.
Ab 1747 gab der Greifswalder Mathematik-Professor Andreas Mayer im Auftrag der schwedischen Regierung jährlich einen
„Schwedisch-Pommersch-Rügianischen Staatskalender“ heraus, der, neben astronomischen Berechnungen, chronologische
Einordnungen zu weltlichen, kirchlichen und historischen Ereignissen des entsprechenden Jahres sowie Verzeichnisse der
im königlich-schwedischen Herzogtum Pommern und Fürstentum Rügen in öffentlichen Ämtern stehenden Personen u. a.
enthielt. Nachdem Vorpommern 1815 preußische Provinz wurde, setzte sich die Reihe in den Preußischen Staatskalendern
fort.
1816 erfolgten erstmals unter preußischer Herrschaft statistische Erhebungen im Herzogtum Pommern und Rügen. Die 81
Seiten umfassende Akte der Königlichen Regierung Stralsund enthält für die vorpommerschen Kreise Franzburg, Grimmen,
Greifswald und Bergen, Städte und einzelnen Ortschaften verschiedenste statistische Angaben (Gebäude, Bevölkerung,
bürgerliche Verhältnisse, Religionsverhältnisse, Unterrichtsanstalten, Polizeianstalten, Erwerbsmittel).1816 erfolgten
erstmals unter preußischer Herrschaft statistische Erhebungen im Herzogtum Pommern und Rügen. Die 81 Seiten umfassende
Akte der Königlichen Regierung Stralsund enthält für die vorpommerschen Kreise Franzburg, Grimmen, Greifswald und
Bergen, Städte und einzelnen Ortschaften verschiedenste statistische Angaben (Gebäude, Bevölkerung, bürgerliche
Verhältnisse, Religionsverhältnisse, Unterrichtsanstalten, Polizeianstalten, Erwerbsmittel).