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Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern



Über 150 Jahre amtliche Statistik in Mecklenburg-Vorpommern

Historischer Abriss

Statistik ist die Beschreibung und Analyse von Massenerscheinungen mit Zahlen

Statistik nach heutigem Verständnis ist eine wissenschaftliche Disziplin mit Anwendungsbedeutung sowohl in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften als auch in den Naturwissenschaften. Gegenstand der Statistik sind die Methoden zur Beschreibung und Analyse von Massenerscheinungen mit Hilfe von Zahlen. Auch die Ergebnisse der Anwendung statistischer Methoden (Tabellen, Grafiken) werden Statistik genannt.

Vom Begriffsursprung „statista“, Staatsmann, zur Staatsbeschreibung

Der Begriff Statistik oder statistica scientia (statistische Wissenschaft) geht auf das vom lateinischen status oder italienischen stato, Staat, abgeleitete Wort statista, d. h. Staatsmann, Politiker, zurück. Das Wort Statistik bedeutete deshalb ursprünglich Staatenkunde, begründet durch die deutsche Universitätsstatistik des 17. und 18. Jahrhunderts (H. Conring, 1606 bis 1681). Die Universitätsstatistik entwickelte sich allmählich zur Beschreibung der Staatseinrichtungen bzw. -bereiche (Bevölkerung, Landwirtschaft, Gewerbe, Armee usw.). Die Universitätsstatistik war deskriptiv orientiert, sie blieb daher auf dem Niveau Stoff sammelnder Beschreibung stehen und beschränkte sich auf die formelle Anordnung und übersichtliche Darstellung von oft verbal dargestellten Erkenntnissen zu einer systematischen Beschreibung eines Landes, einem Staatengemälde. 1)

Wenn auch das Wort „Statistik“ 1672 zum ersten Mal gedruckt wurde, so lassen sich doch die Anfänge der Statistik im Sinne einer zahlenmäßigen Erfassung bestimmter Vorgänge zur Information der staatlichen Verwaltung bis weit in die Geschichte zurückverfolgen.

Erste Ursprünge in der Antike

Aus dem dritten Jahrtausend v. Chr. sind statistische Erhebungen aus Ägypten (z. B. für den Pyramidenbau) und China (von Konfuzius überliefert: Landvermessung und Seelenzählung unter Kaiser Yu) bekannt. Im Alten Testament wird berichtet, König David (um 1000 v. Chr.) habe sein Volk zählen lassen. In Athen wurden neben den von Demetrius eingeführten Volkszählungen auch laufende Aufzeichnungen über Getreideeinfuhr, Verzeichnisse über zollpflichtige Waren u. a. geführt. In Rom führte König Servius Tullius (578 bis 534 v. Chr.) bevölkerungsstatistische Erhebungen ein. Tacitus berichtet von einem statistischen Quellenwerk für das Römische Imperium (Brevarium Augusti), das eine von Kaiser Augustus (63 v. Chr. bis 14 n. Chr.) eigenhändig zusammengestellte und niedergeschriebene Tabellenfolge enthalten habe. 2) Während des Mittelalters blieben die Leistungen der informatorischen Statistik auf Gelegenheitserhebungen beschränkt („Domesday Book“ Wilhelms des Eroberers, um 1028 bis 1087).

Statistik als Hilfsmittel zentralistischer Staatspolitik während des Absolutismus

Erst mit dem aufkommenden Absolutismus und der Einführung merkantilistischer Wirtschaftsordnungen entwickelte sich die Statistik zu einem Hilfsmittel zentralistischer Staatspolitik. So wurden in Brandenburg-Preußen erste statistische Erhebungen unterschiedlichen Umfangs in der Zeit des Großen Kurfürsten (1620 bis 1688) durchgeführt. Die Ergebnisse blieben aber meist in der Verwaltung und waren Interessierten kaum zugänglich, stellten also geheimes Herrschaftswissen dar, das es vor den Untertanen und konkurrierenden Staaten zu schützen galt.

Die Verbreitung der Ideen der Aufklärung und die Entwicklung einer bürgerlich-publizistischen Öffentlichkeit im Laufe des 18. Jahrhunderts lockerten diese Geheimhaltungspolitik. Es begann eine Zeit, in der die Statistik als akademische Disziplin für angehende Beamte und auch als literarische Gattung in Mode kam. Die Diskussion über und anhand von Statistik fand zunehmend Anhänger sowie ein interessiertes Publikum, es entwickelte sich die oben beschriebene Universitätsstatistik.

Die „Politische Arithmetik“ als Ausgangspunkt heutiger Statistik

Der tatsächliche Beginn unserer heutigen Statistik war jedoch die vor allem in England, aber auch in Holland betriebene Politische Arithmetik. Diese setzte 1661 mit J. Graunt ein und erreichte mit R. Maltus um 1800 ihren Höhepunkt. Diese Vertreter der Politischen Arithmetik beschäftigten sich neben der Finanzmathematik vor allem mit Tauf-, Heirats- und Sterberegistern und dem daraus zusammen-gestellten statistischen Material, das sie auf darin enthaltene Regelmäßigkeiten untersuchten. Als bedeutendste Vertreter dieser neu entstandenen Schule sind die Astronomen E. Halley, der 1694 die erste Sterbetafel aufstellte, und der Feldprediger J. P. Süßmilch zu nennen. In dem 1741 von Süßmilch erschienenen Buch „Betrachtungen über die göttliche Ordnung in der Veränderung des menschlichen Geschlechts, aus der Geburt, dem Tod und der Fortpflanzung derselben erwiesen“ bemerkt dieser erstmalig den Tatbestand des statistischen Ausgleichs und des Gesetzes der großen Zahlen. Er erkannte diesen Tatbestand allerdings nicht als Gesetz, sondern deutete diese Erkenntnis als einen „Beweis“ für die von Gott optimal eingerichtete Welt.

Diese Entwicklung setzte sich fort in der Suche nach neuen Methoden, um Bevölkerung, Sterblichkeit, Fruchtbarkeit u. a. abschätzen und damit Unterlagen für die Bestimmung von Versicherungsprämien oder für naturwissenschaftliche und ökonomische Theorien gewinnen zu können. Es fehlte aber nach wie vor eine Nutzung dieser Erkenntnisse in der staatlichen Verwaltung.

Der Beginn der amtlichen Statistik

Die erste Organisation der amtlichen Statistik wurde 1756 in Schweden gegründet, wo eine Tabellenkommission jährlich Nachweisungen über die Bewegung der Bevölkerung lieferte. Nach der Französischen Revolution schuf das aufstrebende Bürgertum 1800 in Paris das erste staatliche „Bureau de Statistique“, dessen Direktor der bekannte Mathematiker J. B. J. Fourier wurde. Im Jahr 1801 erfolgten gleichzeitig in Frankreich und England durch den Staat organisierte Volkszählungen. Allerdings konnte von einer weitergehenden Verarbeitung des Materials mit entsprechenden Aussagen noch keine Rede sein. Erst der Belgier H. Quetelet lieferte in seinem 1835 erschienen Buch „Sur l'homme et le développement de ses facultés ou Essai de phy-sique sociale“ ein erstes Beispiel für eine sinnvolle und zielgerichtete Verarbeitung statistischen Materials. Diese wurde im Weiteren Programm: „Die Statistik heutigen Sinnes (...) entlehnt ihren Stoff nicht anderen Disziplinen, sondern schafft denselben aufgrund möglichst exakter Beobachtung der sozialen Erscheinungen selbst; ebenso wenig begnügt sie sich ferner mit dessen Ordnung und übersichtlicher Darstellung, sondern schreitet im Wege der Folgerung (...) vorwärts zur Erforschung des Realzusammenhangs der beobachteten Erscheinungen“ (John, 1884). Revolutionär an dem neuen Ansatz war, dass man aus den gesammelten Daten mittels geschickt gewählter rechnerischer Methoden Einsichten in Zusammenhänge erhalten wollte, die über eine bloße Faktenbeschreibung hinausgehen.

Das Entstehen statistischer Ämter in den deutschen Ländern

Mit dem 19. Jahrhundert begann die fortschreitende Ausdehnung, methodische Verbesserung und vor allem die Institutionalisierung der statistischen Aktivitäten zu einer amtlichen Statistik auch in Deutschland. Die territoriale Neuordnung Deutschlands (ab 1803, Deutscher Bund 1815) und die zunehmende Industrialisierung zwangen die deutschen Länder zu Beginn des 19. Jahrhunderts in verstärktem Maße zu statistischen Feststellungen der „Topographie“, der „Seelenzahl“, der „Agrikultur“, des „Gewerbefleißes“ und der „Staatfinanzen“. Für die Durchführung dieser Aufgaben wurden, beginnend mit Preußen (1805), Bayern (1808), Württemberg (1820), Hannover (1848) und Sachsen (1849), besondere statistische Büros oder „Statistische Zentralstellen“, die späteren statistischen Landesämter, gegründet.

Länderübergreifende statistische Aktivitäten entwickelte ab 1834 der Deutsche Zollverein, insbesondere auf den Gebieten des Außenhandels sowie bei den im dreijährigen Abstand durchgeführten Volkszählungen. Diese waren notwendig, da die Einnahmen des Zollvereins gemäß der Einwohnerzahl verteilt wurden. Zu den Teilstaaten, in denen im Zuge dieser Entwicklung weitere statistische Büros gegründet wurden, gehörte auch das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, das mit dem Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz ab 1815 dem Deutschen Bund angehörte. Vorpommern, das nach dem Dreißigjährigen Krieg (Westfälischer Frieden, 1648) unter schwedische Herrschaft gekommen war und zu dessen Wiedervereinigung mit Hinterpommern es erst 1815 (Wiener Kongress) kam, war Teil der preußischen Provinz Pommern.

Die Gründung des Großherzoglichen statistischen Büros 1851 in Schwerin

Im Jahr 1851 genehmigte der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin die Errichtung eines statistischen Büros mit Sitz in Schwerin „zwecks Erforschung der statistischen Verhältnisse des Landes“. 3) Die Verhältnisse in Mecklenburg waren nach der Befreiung von der napoleonischen Fremdherrschaft (1813 bis 1815) durch konservatives Denken und erste kritische Ansätze des Bürgertums in Stadt und Land gekennzeichnet. Erst 1820 wurde die Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz verkündet. Die industrielle Revolution hatte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch keine spürbaren Auswirkungen auf Mecklenburg und Vorpommern. Die während der Revolution von 1848/49 zunächst erfolgte Aufhebung des ständischen Systems (Landesherr, Ritterschaft und Städte) und die Etablierung einer bürgerlichen Repräsentativverfassung mit demokratischem Wahlrecht, mit Presse- und Versammlungsfreiheit wurde auf Betreiben der ständisch-ritterschaftlichen Reaktion wieder zunichte gemacht und mit dem Freienwalder Schiedsspruch der alte Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (von 1755) wiederhergestellt, der bis 1918 Landesverfassung blieb.

Gesellschaftlich rückständige Verhältnisse in Mecklenburg

So haben sich in Mecklenburg die „Verhältnisse des mittelalterlichen Feudalwesens ziemlich rein erhalten“ stellte Meyers Großes Konversations-Lexikon von 1909 fest. Die schon seit dem Dreißigjährigen Krieg insbesondere von den Rittergutsbesitzern systematisch betriebene Verdrängung der Bauern von ihrem Grund und Boden (Bauernlegen, Hauptphase 1780 bis 1880) führte in weiten Teilen des Landes zu deren Liquidierung als sozialer Schicht und zu einer außerordentlich starken Besitzkonzentration: Während über drei Viertel der 105 000 Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg 1907 weniger als 2 Hektar bewirtschafteten, verfügten gerade mal 1,1 Prozent der Betriebe über 56 Prozent der gesamten Landwirtschaftsfläche. Rund 30 Prozent der Flächen wurden von Betrieben zwischen 200 bis 500 Hektar und 26 Prozent von Betrieben mit mehr als 500 Hektar bewirtschaftet. Ähnlich war es in Vorpommern. Die Folge dieser Entwicklung, verbunden mit hohen Geburtenraten, war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine massenhafte Abwanderung der Bevölkerung. Über 113 000 Einwohner des Großherzogtums wanderten von 1853 bis 1899 aufgrund der Perspektivlosigkeit in Mecklenburg aus nach Übersee, vor allem Amerika. Das waren 18,6 Prozent der Einwohnerzahl des Jahres 1900. Ähnlichen Umfang hatte im Zuge der Industrialisierung die Abwanderung in deutsche Industriegebiete und Großstädte, vor allem nach Hamburg. Um 1900 lebte etwa jeder dritte gebbürtige Mecklenburger nicht mehr in seiner Heimat. 4)

Aufgaben des Statistik-Büros

Nur langsam entwickelten sich mit dem Bau einzelner Fabriken Ansätze für eine Industrie im Lande, die vor allem mit der Landwirtschaft (Ernährungsgewerbe) verbunden war. Hauptwirtschafts- und Erwerbszweig war und blieb aber die Landwirtschaft. Einschließlich Forstwirtschaft ernährte sie 1895 48,7 Prozent der Bevölkerung, während von Industrie und Handwerk nur 25,7 Prozent und von Handel und Verkehr 9,6 Prozent lebten. Entsprechend diesen Verhältnissen hatte das statistische Büro „vorzugsweise die nachfolgenden Gegenstände in den Bereich seiner Tätigkeit zu ziehen: die Topographie und die klimatischen Verhältnisse Mecklenburgs, die Bevölkerung, den Besitzstand, die Erwerbsverhältnisse (Ackerbau, Viehzucht, Handel und Gewerbe), das Kirchen- und Schulwesen, die Rechtspflege, die Sicherheitspolizei, die Heimat- und Armenversorgung, die Sanitätsanstalten und das öffentliche Einkommen nach allen seinen Zweigen“ 3) Hinsichtlich der Erhebungsgrundlagen wird festgestellt: „Das Material zu seinen Arbeiten wird das statistische Bureau teils von den Behörden erhalten, teils durch Privatpersonen oder Vereine von Privatpersonen zu gewinnen suchen, und zwar entweder durch direkte Kommunikation oder durch Vermittlung des Ministeriums des Innern.“  3)

Großherzoglicher Auftrag: Öffentlichkeitsarbeit

Ferner erging der Auftrag, dass „Die durch die Arbeiten des statistischen Bureaus gewonnenen Resultate (...) in angemessener Vollständigkeit durch den Druck bekannt gemacht werden“.

Erster Direktor war ein versierter Verwaltungsfachmann

Erster Direktor des statistischen Büros war der in Schwerin geborene Geheime Kanzleirat Peter Friedrich Rudolph Faull (1793 bis 1863), der nach dem Studium der Rechte in Göttingen 1819 in den großherzoglichen Dienst trat. Faull war ein vielseitiger Verwaltungsfachmann. Neben zahlreichen öffentlichen Ämtern machte er sich vor allem um das Mecklenburgische Hypothekenwesen verdient und wurde 1844 Direktor der Schweriner Sparkasse. Die Herausgabe des Staatskalenders hatte er schon 1822 übernommen und diesen inhaltlich wesentlich verbessert, insbesondere durch Einfügung statistischer Übersichten und Notizen, sodass der Staatskalender bis zur Errichtung des statistischen Büros als alleinige Quelle einer amtlichen mecklenburgischen Statistik anzusehen war.„Als daher im Jahre 1851 das statistische Bureau zu Schwerin errichtet wurde, erschien es als selbstverständlich, dass Faul, als vieljähriger Förderer, ja eigentlich als Gründer einer Mecklenburgischen Statistik, dem überdies die gesamte Bekanntschaft mit den Verhältnissen des Landes beiwohnte, zum Dirigenten dieser Behörde ernannt wurde“. 5) Organisation und Arbeitsweise des statistischen Büros entsprachen jedoch kaum dem, was man heute mit diesem Begriff verbindet.

Organisationsprinzip: statistische Zentralstelle

„Dasselbe ist eine Behörde mit kollegialischer Verfassung, deren acht Mitglieder zum größeren Teile den verschiedenen Branchen der Staatsverwaltung, zum Teil aber auch dem Privatstande angehören. Dem Wesen nach ist also das Bureau eine sog. statistische Zentralstelle. Alle Arbeiten desselben unterliegen einer kollegialischen Vorberatung und nach ihrer Ausführung einer kollegialischen Prüfung, die Ausführung derselben aber geschieht durch die einzelnen Mitglieder oder unter deren Leitung durch besondere Hilfsarbeiter. Keines der Mitglieder ist übrigens in der Lage, den statistischen Arbeiten mehr als einen verhältnismäßig kleinen Teil seiner Zeit widmen zu können“. 5)

Zweiter Direktor war ein Landesvermessungsexperte, der bei Gauss Mathematik studiert hatte

Als Delegierter des statistischen Büros besuchte Faull auch die internationalen statistischen Kongresse in Wien und Berlin und wirkte dort besonders durch Anknüpfung persönlicher Verbindungen erfolgreich für die Mecklenburgische Statistik. Zweiter Direktor wurde 1864 der Geheime Kanzleirat Friedrich Paschen, der dem statistischen Büro schon seit seiner Gründung als Mitglied angehörte. Paschen, 1804 in Schwerin geboren, hatte in Göttingen und Berlin Jura und Cameralia (Ökonomie) und außerdem bei Gauss Mathematik und Astronomie studiert und machte sich vor allem um die Landesvermessung Mecklenburgs verdient. Er veröffentlichte mehrere wissenschaftliche Arbeiten darüber (u. a. „Bestimmung des Flächeninhalts des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin“) und führte „als das mit der Leitung der Gehodetischen Operationen betraute Mitglied der Großherzoglichen Landesvermessungskommission ... die Mecklenburgische Landesvermessung auf den streng wissenschaftlichen Grundlagen aus, welche von Gauss und Bessel zuerst aufgestellt worden sind ...“. Mit seinen wissenschaftlichen Arbeiten, „welche seinem Namen weit über die Grenzen von Deutschland hinaus hohes Ansehen einbrachten“ rückte er „Mecklenburg in die Reihe der in der Geodäsie und Astronomie bestvertretenen Länder Deutschlands“ 6). Darüber hinaus gab er wichtige Anstöße zur Weiterentwicklung der Statistik, indem er auf dem VII. Internationalen statistischen Kongress in Haag einen Antrag zur Anwendung der Wahrscheinlichkeitsrechnung in der Statistik stellte.

Gründung der Großherzoglichen Statistischen Kommission

Im Jahr 1885 wurde neben dem Großherzoglichen statistischen Büro als zweite Fachbehörde im Bereich des Ministeriums des Innern die Großherzogliche Statistische Kommission gegründet, die aus dem bisherigen Dirigenten und den Mitgliedern des statistischen Büros bestand. Dieses sollte bei unveränderter Aufgabenstellung (einschließlich Redaktion des Staatskalenders) künftig von einem landesherrlich angestellten Direktor geleitet werden, der auch Mitglied der Kommission war. Aufgabe der statistischen Kommission sollte es sein, „sowohl vermöge eigener Initiative als auch auf Erfordern der eigenen Ministerien über die statistischen Einrichtungen, Erhebungen, Aufstellungen usw. nach Inhalt, Art und Form zu beraten und gutachtlich zu beschließen“, 7) also das Landesstatistikprogramm weiterzuentwickeln.

1897 wurde das statistische Büro in „Großherzogliches statistisches Amt“ umbenannt und die statistische Kommission 1915 aufgelöst. In der Weimarer Republik wurde es zum „Mecklenburg-Schwerinschen Statistischen Amt“.

Mecklenburgisches Statistisches Landesamt ab 1933

Mit der 1933 erfolgten Vereinigung der nach dem Ersten Weltkrieg entstandenen beiden Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, der Aufhebung der Länderhoheit und der Ernennung eines Reichsstatthalters der NSDAP für Mecklenburg entstand das Mecklenburgische Statistische Landesamt. Das von diesem herausgegebene letzte Staatshandbuch für Mecklenburg (1939) weist als Mitarbeiter des Landesamtes einen Leiter, einen Verwaltungsinspektor, einen Obersekretär, einen Verwaltungssekretär und einen Verwaltungsassistenten aus. Hinzu kamen noch 25 nicht im Staatshandbuch erfasste Angestellte, die in drei Abteilungen (Agrarstatistik, Finanzstatistik und Bevölkerungsstatistik) tätig waren.

Frühe Statistikanfänge in Vorpommern

Vorpommern, das, wie schon erwähnt, nach dem Dreißigjährigen Krieg von 1648 bis 1815 unter schwedischer Herrschaft stand und danach im Ergebnis des Wiener Kongresses mit Hinterpommern vereinigt Teil der preußischen Provinz Pommern wurde, verfügte über keine eigenständige amtliche statistische Institution. Hervorzuheben sind aber die frühen statistischen Aktivitäten in dieser Region. So erfolgte durch eine auf Befehl des schwedischen Königs Carl XI. eigens gebildete Matrikelkommission von 1692 bis 1698 eine äußerst exakte Vermessung des gesamten Gebietes von Schwedisch-Vorpommern, die in den Jahren 1703 bis 1705 durch Revisionsmessungen präzisiert wurde. Das groß angelegte Werk der Vermessungskommission enthielt auch eine Fülle statistischer Angaben.

Vorpommerscher Staatskalender ab 1747 von Prof. Mayer

Ab 1747 gab der Greifswalder Mathematik-Professor Andreas Mayer im Auftrag der schwedischen Regierung jährlich einen „Schwedisch-Pommersch-Rügianischen Staatskalender“ heraus, der, neben astronomischen Berechnungen, chronologische Einordnungen zu weltlichen, kirchlichen und historischen Ereignissen des entsprechenden Jahres sowie Verzeichnisse der im königlich-schwedischen Herzogtum Pommern und Fürstentum Rügen in öffentlichen Ämtern stehenden Personen u. a. enthielt. Nachdem Vorpommern 1815 preußische Provinz wurde, setzte sich die Reihe in den Preußischen Staatskalendern fort.

1816 erfolgten erstmals unter preußischer Herrschaft statistische Erhebungen im Herzogtum Pommern und Rügen. Die 81 Seiten umfassende Akte der Königlichen Regierung Stralsund enthält für die vorpommerschen Kreise Franzburg, Grimmen, Greifswald und Bergen, Städte und einzelnen Ortschaften verschiedenste statistische Angaben (Gebäude, Bevölkerung, bürgerliche Verhältnisse, Religionsverhältnisse, Unterrichtsanstalten, Polizeianstalten, Erwerbsmittel).1816 erfolgten erstmals unter preußischer Herrschaft statistische Erhebungen im Herzogtum Pommern und Rügen. Die 81 Seiten umfassende Akte der Königlichen Regierung Stralsund enthält für die vorpommerschen Kreise Franzburg, Grimmen, Greifswald und Bergen, Städte und einzelnen Ortschaften verschiedenste statistische Angaben (Gebäude, Bevölkerung, bürgerliche Verhältnisse, Religionsverhältnisse, Unterrichtsanstalten, Polizeianstalten, Erwerbsmittel).

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