Das Statistische Amt ist für die Durchführung von Bundes- und Landesstatistiken sowie für statistische Erhebungen
aufgrund unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften zuständig.
Grundlage für seine Arbeit sind das Bundes- und das Landesstatistikgesetz.
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
•
EG-, Bundes- und Landesstatistiken erheben und aufbereiten sowie
statistische Ergebnisse zusammenstellen, auswerten, darstellen und veröffentlichen,
•
Landesstatistiken methodisch und technisch vorbereiten und
weiterentwickeln sowie bei der Vorbereitung und Weiterentwicklung von EG- und Bundesstatistiken mitwirken,
•
Volkswirtschaftliche und Umweltökonomische Gesamtrechnungen sowie
andere Gesamtsysteme statistischer Daten für Bundes- und Landeszwecke darstellen und veröffentlichen,
•
das statistische Informationssystem des Landes einrichten, betreiben
und inhaltlich und technisch weiterentwickeln sowie an der Koordinierung von speziellen Informationssystemen anderer
Stellen des Landes mitwirken,
•
wissenschaftliche Analysen, Prognosen und Modellrechnungen auf der
Grundlage statistischer Daten vornehmen,
•
auf Anforderung insbesondere der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften, oberster Bundesbehörden oder oberster Landesbehörden Forschungsaufträge ausführen, Gutachten erstellen
und sonstige Arbeiten statistischer Art durchführen,
•
die Behörden und Gerichte des Landes, die Landkreise, kreisfreien
Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen
des öffentlichen Rechts in statistischen Angelegenheiten beraten und unterstützen,
•
an der Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften mitwirken,
die die Bundes- und Landesstatistik betreffen,
•
bei der Durchführung von allgemeinen Wahlen und Volksabstimmungen
mitwirken,
• sonstige durch Rechtsvorschrift oder durch die fachlich zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Innenminister übertragene Aufgaben wahrnehmen.