Die Befragungen im Rahmen des Zensus 2011
In der Regel führen die Interviewer vor Ort eine persönliche Befragung durch. Auf Wunsch können die Bürgerinnen und Bürger den Fragebogen auch selbst ausfüllen und an die örtliche Erhebungsstelle zurücksenden oder ein Online-Verfahren nutzen. Für die Onlinemeldung werden eine Nutzerkennung und ein Aktivierungscode benötigt, die auf dem Fragebogen angegeben sind.
Haushaltebefragung
- Dient der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen sowie der Erfassung von Merkmalen, die nicht in Verwaltungsregistern vorhanden sind
- Befragt werden alle Personen an Anschriften, die durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren ausgewählt worden sind
- Die Befragung erfolgt in zwei Schritten
- Angaben für die Erhebungsliste: Anzahl der Personen im Haushalt und für alle Personen Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht
- Angaben für den Fragebogen: Erfragt werden Personenmerkmale, wie z. B. Erwerbstätigkeit, Bildung, Religion, Migrationshintergrund, und Hilfsmerkmale (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum)
- Die Befragung erfolgt durch Erhebungsbeauftragte der örtlichen Erhebungsstellen
- Rechtsgrundlage: § 7 ZensG 2011
Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
- Dient der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
- Befragt werden alle Personen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
- Die Befragung erfolgt in zwei Schritten
- Angaben für die Erhebungsliste: für alle Personen Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht
- Angaben für den Fragebogen: Basismerkmale zur Person u. a. Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Wohnverhältnis
- Zur Erfassung von Merkmalen, die nicht in Verwaltungsregistern vorhanden sind, kann bei Anschriften, die nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt wurden, ein erweiterter Fragebogen mit den Fragen der Haushaltebefragung zum Einsatz kommen.
- Die Befragung erfolgt durch Erhebungsbeauftragte der örtlichen Erhebungsstellen
- Rechtsgrundlage: § 8 ZensG 2011
Wiederholungsbefragung
- Dient der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
- Befragt werden alle Personen an Anschriften, die durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren ausgewählt worden sind
- Die Befragung erfolgt in zwei Schritten
- Angaben für die Erhebungsliste: für alle Personen Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht
- Angaben für den Fragebogen: Basismerkmale zur Person u. a. Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Wohnverhältnis
- Die Befragung erfolgt durch Erhebungsbeauftragte des Statistischen Amtes M-V
- Rechtsgrundlage: § 17 (2 und 3) ZensG 2011
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
- Dient der Klärung von Unstimmigkeiten bei der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl
- Befragt werden alle Personen an betroffenen Anschriften in Gemeinden unter 10 000 Einwohnern
- Die Befragung erfolgt in zwei Schritten
- Angaben für die Erhebungsliste: für alle Personen Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht
- Angaben für den Fragebogen: Basismerkmale zur Person u. a. Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Wohnverhältnis
- Die Befragung erfolgt durch Erhebungsbeauftragte der örtlichen Erhebungsstellen
- Rechtsgrundlage: § 16 ZensG 2011
Befragung zur Klärung des Wohnsitzes
- Dient der Vermeidung von Mehrfachzählungen von Personen bei der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Zum Beispiel bei Personen mit mehreren Hauptwohnsitzen oder Personen ausschließlich mit Nebenwohnsitz.
- Befragt werden alle Personen an betroffenen Anschriften in Gemeinden unter 10 000 Einwohnern
- Die Befragung erfolgt postalisch durch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern.
- Rechtsgrundlage: § 15 ZensG 2011
Gebäude- und Wohnungszählung
- Dient der Erfassung des Bestandes an Gebäuden mit Wohnraum und der aktuellen Situation der Wohnraumversorgung
- Befragt werden alle Eigentümer von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften sowie ggf. deren Verwalter und sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte
- Die Befragung erfolgt ausschließlich postalisch durch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern.
- Rechtsgrundlage: § 6 ZensG 2011