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Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern




Datenschutz

Wie bei allen amtlichen Statistiken werden auch beim Zensus 2011 das Statistikgeheimnis und der Datenschutz strikt eingehalten. Es gilt der Grundsatz, dass persönliche Angaben streng geheim gehalten werden müssen. Ausschließlich anonymisierte Daten verlassen den abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter. Daten, die noch nicht anonymisiert sind, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil 1983 bekräftigt.

Es werden zudem keine Einzeldaten der Bevölkerung an andere staatliche Behörden oder nicht-staatliche Stellen  weitergegeben. Dieses so genannte „Rückspielverbot“ gilt beim neuen, registergestützten Zensus 2011 ausnahmslos. Zwar dürfen Daten gemäß dem Zensusgesetz aus den Registern der Einwohnermeldeämter oder der Bundesagentur für Arbeit an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übermittelt werden. Es ist aber nicht zulässig, Angaben der Befragten an andere Einrichtungen zurückzuspielen. Wenn beim Zensus zum Beispiel festgestellt wird, dass eine Person in einer Gemeinde wohnt, ohne dort gemeldet zu sein, wird deren Name keinesfalls an die Gemeinde weitergegeben. Die Daten fließen also stets nur in eine Richtung – hin zur amtlichen Statistik. Das Rückspielverbot gilt immer: Die amtliche Statistik gibt Einzeldaten weder an die Polizei noch an das Finanzamt oder sonst eine Behörde.

Bei der Erhebung der Daten für den Zensus 2011 geht es nicht um die individuellen Lebensverhältnisse der einzelnen Bürger. Vielmehr sollen - bei strikter Wahrung des Statistikgeheimnisses - Strukturdaten ermittelt werden, die zukünftig die Grundlage für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen sind.

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