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Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern



Erhebungsbeauftragte

Die Erhebungsbeauftragten beim Zensus 2011

Für die verschiedenen Befragungen zum Zensus 2011 setzen die Erhebungsstellen Erhebungsbeauftragte ein. Diese werden u. a. im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung in den Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor Ort ausgewählte Anschriften aufsuchen und zusammen mit den Auskunftspflichtigen den Fragebogen ausfüllen.

In Mecklenburg-Vorpommern werden ca. 1 650 Erhebungsbeauftragte unterwegs sein um ca. 155 000 Bürger zu befragen. Dazu werden die Anschriften zunächst durch ein mathematisches Zufallsverfahren ausgewählt. Einige Tage vor der Befragung kündigt sich der Erhebungsbeauftragte schriftlich mit einem Anschreiben auf dem Briefbogen der jeweils zuständigen Kommune bzw. Landkreis an und führt am Termin die Befragung per Interview durch. Die Interviewer werden sich mit einem speziellen Ausweis legitimieren, der in Zusammenhang mit dem Personalausweis gültig ist.

Wünscht ein Haushalt keine Befragung durch einen Erhebungsbeauftragten, besteht die Möglichkeit, den Fragebogen selbständig auszufüllen und der Erhebungsstelle zu übersenden bzw. die Antworten in einem Online-Fragebogen über das Internet an das Statistische Amt zu übermitteln. Für die Beantwortung der Fragen besteht jedoch Auskunftspflicht!

Ein/e Erhebungsbeauftragte/r muss zuverlässig und verschwiegen sein, denn auch bei der Befragung der Haushalte spielt der Datenschutz eine große Rolle. Alle abgefragten Daten unterliegen dem Statistikgeheimnis und werden nicht an Dritte weitergegeben. Alle Erhebungsbeauftragten werden auf Geheimhaltung nach dem Bundesstatistikgesetz verpflichtet. Sie dürfen zudem nicht in der Nähe ihrer Wohnungen eingesetzt werden.

Bei der Beschäftigung als Erhebungsbeauftragte/r handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

 

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