Die Erhebungsstellen beim Zensus 2011
Für die Durchführung des Zensus 2011 wurden Erhebungsstellen in den kreisfreien Städten, Landkreisen und Kommunen mit mehr als 10 000 Einwohnern eingerichtet, um die vielen Aufgaben optimal erledigen zu können. In Mecklenburg-Vorpommern sind es 36 Erhebungsstellen.
Bei einer Erhebungsstelle handelt es sich um eine eigene Verwaltungseinheit. Das heißt, die Erhebungsstellen sind räumlich, technisch, organisatorisch und vor allem personell von anderen Verwaltungsstellen getrennt. Dies dient der Wahrung des amtlichen Statistikgeheimnisses und dem Datenschutz. Diese Vorkehrungen sind verpflichtend im Zensusausführungsgesetz M-V geregelt.
Die Erhebungsstellen führen mit Hilfe von Erhebungsbeauftragten (Interviewern) einen großen Teil der Befragungen vor Ort durch. Dazu wurden die Erhebungsbeauftragten geworben, bestellt und ausführlich geschult.
Die Erhebungsstellen stehen den Erhebungsbeauftragten bei ihren Aufgaben koordinierend und unterstützend zur Seite. Außerdem sind die Erhebungsstellen die Informationsstellen vor Ort und informieren über den Zensus bzw. helfen den Auskunftspflichtigen bei Problemen und Fragen.
Nach einer Befragung gelangen die Unterlagen unverzüglich durch den Erhebungsbeauftragten zurück in die Erhebungsstelle. Wird der Fragebogen durch den Auskunftspflichtigen selbst ausgefüllt, muss er ausreichend frankiert an die Erhebungsstelle zurückgesendet werden. Es besteht auch die Möglichkeit den Fragebogen online auszufüllen.
Die Erhebungsstellen prüfen die eingegangenen Fragebogen sowie alle weiteren Unterlagen auf Vollständigkeit. Wird dabei festgestellt, dass ein Auskunftspflichtiger seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist, wird die Erhebungsstelle mit ihm Kontakt aufnehmen.
Anschriften der Erhebungsstellen:
der Kreisfreien Städte
der Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern
der Landkreise