Die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011
Beim Zensus 2011 werden nicht nur Daten über die Bevölkerung erfasst, sondern auch über Wohnungen, Gebäude mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften. Für diese Daten gibt es kein flächendeckendes Verwaltungsregister, so dass die Merkmale durch direkte Befragungen bei den Gebäude- und Wohnungseigentümern, Verwaltern und sonstigen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten erhoben werden müssen.
Zum Zensusstichtag am 9. Mai 2011 sollen alle Gebäude mit Wohnraum vollständig und aktuell erfasst werden. Diese Daten sind wichtig – zum Beispiel wenn es um die Planung der Programme für die Städtebauförderung geht.
Der Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung geht den Auskunftspflichtigen, den Gebäude- bzw. Wohnungseigentümern bzw. Verwaltern, ausschließlich per Post durch das Statistische Amt M-V zu. Alle Antworten beziehen sich aber auf die Situation, wie sie am 9. Mai 2011 ist oder war.
Der Fragebogen kann entweder ausgefüllt auf dem Postweg an das Statistische Amt M-V zurückgeschickt oder im Internet unter www.zensus2011.de ausgefüllt werden. Für die Beantwortung besteht Auskunftspflicht.
Merkmale, die bei der Gebäude- und Wohnungszählung erhoben werden
für Gebäude:
- Art des Gebäudes (beispielsweise Wohngebäude, Wohnheim)
- Zahl der Wohnungen im Gebäude
- Gebäudetyp
- Eigentumsverhältnisse (beispielsweise Privatperson/en, Wohnungsgenossenschaft)
- Baujahr
- Heizungsart
für Wohnungen:
- Art der Wohnungsnutzung (beispielsweise vom Eigentümer bewohnt, vermietet)
- Fläche der Wohnung in Quadratmetern
- Zahl der Räume
- Vorhandensein von Bad und WC in der Wohnung
- Wohnungstyp
- Eigentumsverhältnis bei Eigentumswohnungen
- Zahl der Bewohner
- Vorname und Name von bis zu zwei Bewohnern
Die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung
Zur Vorbereitung und Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung können Angaben erhoben werden um den Kreis der zu Befragenden und deren statistische Zuordnung zu klären. Daher wurde in Mecklenburg-Vorpommern von Oktober bis Dezember 2010 die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Dabei erhielten die Eigentümer und Verwalter einen Fragebogen, indem sie die Möglichkeit hatten ihre Angaben zu korrigieren. Diese wurden soweit möglich in den Datenbestand eingearbeitet.
- Korrektur der eventuell unrichtigen Anschrift, damit im Mai 2011 die richtige Anschrift genutzt wird
- Korrektur des Eigentümers bzw. Auskunftgebenden, damit der richtige Auskunftspflichtige angeschrieben wird
- Angabe der Anzahl der Wohnungen im Gebäude, damit die richtige Anzahl an Fragebogen verschickt wird
Haben Sie weitere Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung? Wir beantworten diese gerne unter Tel. 0385 588-56992. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Für eine E-Mail nutzen Sie bitte gwz1@statistik-mv.de.
Mehr Informationen zur Gebäude- und Wohnungszählung, einen Musterfragebogen sowie das Online-Formular zum Ausfüllen erhalten Sie unter www.zensus2011.de.