Am 16. Juli 2009 ist das Zensusgesetz 2011 in Kraft getreten. Zuvor hatten der Deutsche Bundestag am 24. April 2009 und der Bundesrat am 15. Mai 2009 dem Gesetz abschließend zugestimmt. Das Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen legt fest, wie der Zensus 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland durchgeführt wird und welche Merkmale erhoben werden. So bestimmt es den Berichtszeitpunkt, nennt die zu erhebenden Merkmale sowie die Ausführungsbestimmungen zur Auskunftspflicht und zur Zusammenführung, Löschung und Aufbewahrung der Daten.
Am 17. Mai 2010 hat der Landtag Mecklenburg - Vorpommerns das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (Zensusausführungsgesetz - ZensAG M-V), GVOBl. M-V 2010 S. 238, beschlossen. Es regelt die Durchführung des Zensus in Mecklenburg-Vorpommern, darunter die Einrichtung und den Betrieb von kommunalen Erhebungsstellen.
Überblick über alle für den Zensus 2011 relevanten Gesetze
- EU-Verordnung 763/2008
- Zensusvorbereitungsgesetz
- Zensusgesetz 2011
- Zensusausführungsgesetz M-V
- BVG-Urteil zur Volkszählung 1983
- Stichprobenverordnung ZensG 2011
- Bundesstatistikgesetz
- Landesstatistikgesetz M-V
- Bundesdatenschutzgesetz
- Landesdatenschutzgesetz M-V
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie unter www.zensus2011.de.