Am 16. Juli 2009 ist das Zensusgesetz 2011 in Kraft getreten. Zuvor hatten der Deutsche Bundestag am 24. April 2009 und der Bundesrat am 15. Mai 2009 dem Gesetz abschließend zugestimmt. Das Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen legt fest, wie der Zensus 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland durchgeführt wird, welche Merkmale erhoben werden. So bestimmt es den Berichtszeitpunkt, nennt die zu erhebenden Merkmale sowie die Ausführungsbestimmungen zur Auskunftspflicht und zur Zusammenführung, Löschung und Aufbewahrung der Daten. Am 17. Mai 2010 hat der Landtag Mecklenburg - Vorpommerns das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (Zensusausführungsgesetz - ZensAG M-V), GVOBl. M-V 2010 S. 238, beschlossen. Es regelt die Durchführung des Zensus in Mecklenburg-Vorpommern, darunter die Einrichtung und den Betrieb von kommunalen Erhebungsstellen. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder informieren auf ihren Informationsseiten umfangreich über den registergestützten Zensus.
Ziel des Zensus ist es, verlässliche Zahlen zur Bevölkerung in Deutschland und deren Arbeits- und Wohnverhältnissen zu gewinnen. Diese Eckdaten werden außerdem eine Vielzahl von Statistiken, wie zum Beispiel die Bevölkerungsfortschreibung oder den Mikrozensus, auf eine neue Grundlage stellen. Im Unterschied zu früheren Jahrzehnten erfolgt keine traditionelle Volkszählung, bei der alle Einwohner befragt werden. Das Verfahren des registergestützten Zensus nutzt stattdessen hauptsächlich Verwaltungsregister - vor allem die der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit. Daneben werden Informationen über Gebäude und Wohnungen, über die es keine flächendeckenden Verwaltungsdaten gibt, postalisch bei den Gebäude- und Wohnungseigentümern erfragt. Ergänzende Stichproben ermitteln per Interviews beispielsweise Daten zu Ausbildung und Bildung, die ebenfalls nicht in den Verwaltungsunterlagen vorliegen. Bei allem geht es nicht um die individuellen Lebensverhältnisse der einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Vielmehr sollen - bei strikter Wahrung des Statistikgeheimnisses - Strukturdaten ermittelt werden.
Die amtliche Statistik hat diese Methode in den Jahren 2001 bis 2003 getestet. Das Verfahren des registergestützten Zensus wird zu ebenso belastbaren Ergebnissen führen wie eine traditionelle Volkszählung. Zugleich werden die Bürgerinnen und Bürger weniger belastet, da nur ein Teil der Einwohner befragt wird; für die Steuerzahler werden deutlich geringere Kosten anfallen.
Dezernent
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